Der Handwerkerbonus ist eine staatliche Förderung, die Ihnen eine finanzielle Unterstützung für Handwerkerkosten in Ihrem Zuhause bietet.
Konkret können Sie damit ab 15. Juli 2024 eine Rückerstattung in Höhe von 20 % der Arbeitskosten für Handwerksleistungen beantragen, die zwischen 1. März 2024 und 31. Dezember 2025 anfallen.
Die Förderung beträgt 20 % der Handwerkerkosten, wobei die Förderhöhe mindestens € 50,– betragen muss. Die maximale Förderhöhe liegt im Jahr 2024 bei € 2.000,– pro Person und Wohneinheit bzw. 2025 bei maximal € 1.500,– pro Person und Wohneinheit.
Umgerechnet bedeutet das, dass die gesamten angeführten Kosten für handwerkliche Leistungen auf Ihrer Rechnung bzw. Ihren Rechnungen mindestens € 250,– betragen müssen, um den Bonus beantragen zu können und der Höchstbetrag mit € 10.000,– (2024) bzw. € 7.500,– (2025) Kosten gedeckelt ist.
Sie können pro Kalenderjahr ausschließlich einen Antrag auf den Handwerkerbonus stellen. Wenn Sie bereits Rechnungen geltend gemacht haben, die den maximalen Förderbetrag von € 2.000,– (für 2024) bzw. € 1.500,– (für 2025) unterschreiten, so können volljährige Personen aus Ihrem Haushalt solange weitere Boni beantragen, bis der Maximalbetrag für Ihr Wohnobjekt erreicht ist. Pro Antrag können mehrere Rechnungen gesammelt abgegeben werden.
Der Bonus ist für handwerkliche Arbeiten gültig, die zwischen dem 01.03.2024 und dem 31.12.2025 durchgeführt werden. Der Handwerkerbonus kann ab 15. Juli 2024 beantragt werden. Sie können jedoch rückwirkend eine Förderung der Arbeitskosten für Handwerksleistungen beantragen, sofern das Rechnungsdatum nicht vor dem 1. März 2024 ausgewiesen ist.